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An dieser Stelle werden nicht nur, aber vor allem militärische Handbücher bzw. Manuals eingestellt bzw. verlinkt werden.

 

Über den Sinn und den Unsinn militärischer Manuals ist bereits von Garraway und anderen geschrieben worden, auch über ihren Mißbrauch. Aus diesem Grunde bleibt auch über die weltanschaulichen Absichten, die mit manchen der Handbücher verfolgt werden, nicht mehr viel zu sagen.

 

Einen Überblick über die Vielzahl all dessen, was als Manual angesehen werden kann, erhalten Sie auf S. 4196-4207 des zweiten Bandes der umstrittenen Studie "Customary international humanitarian law, ICRC Study on Customary Rules of International Humanitarian Law published by Cambridge University Press 2005" (hier verlinkt).

 
 


 

 

KANADA

 

 

 


  

 

VEREINIGTES KÖNIGREICH

 

Das ausgesprochen wertvolle Handbuch ”The Manual of the Law of Armed Conflict", UK Ministry of Defence, Oxford University Press 2004, ist leider nicht frei online zugänglich.

 

 


 

 

 

 

DEUTSCHLAND

Das deutsche Bundesministerium der Verteidigung gibt zum Humanitären Völkerrecht die sog. 15er-Reihe heraus, die

  • zunächst aus der zwischenzeitlich wohl aufgehobenen, gleichwohl niedlichen Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 15/1 (Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten - Grundzüge), die sich in erster Linie an Mannschaftsdienstgrade wendet,

  • aus der ZDv 15/2 (Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten - Handbuch) und

  • schließlich aus der zwischenzeitlich wohl aufgehobenen ZDv 15/3 (Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten - Textsammlung), deren Inhalte in aktualisierter Form hier zu finden sind,

besteht. Von der Wiedergabe der deutschen Manuals "Humanitäres Völkerrecht in bewaffneten Konflikten - Handbuch", Stand: 1992, das mit der ZDv 15/2 inhaltlich übereinstimmt, hätte in der Vergangenheit angesichts seiner geringen Aktualität und diverser Ungenauigkeiten durchaus ohne Verlust abgesehen werden können. Das Handbuch war jedoch von rechtshistorischem Interesse, da es in der "Tadic"-Entscheidung vom 2.10.1995 erwähnt wurde. Indes zitierte diese Entscheidung in Nummer 118 das Handbuch (hinsichtlich seines Kardinalfehlers), ohne selbst auch nur annähernd so weit zu gehen wie dieses Dokument der Zeitgeschichte.

In 2013 hat das Bundesministerium der Verteidigung die

(endlich) novelliert.

 

 

 

   

VEREINIGTE STAATEN

    

 


 

 

NGO – MANUALS

 

Harvard

 

Oxford

 

San Remo

 

 


 

 

GUIDELINES FOR MILITARY MANUALS ETC.

 

IKRK




 

 

APPENDIX: SECURITY STRATEGIES



VEREINIGTE STAATEN


 
VEREINIGTES KÖNIGREICH


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DEUTSCHLAND


EUROPÄISCHE UNION