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auf einer Internet-Präsenz zum Humanitären Völkerrecht

 

 


Welcome - Bienvenue - Hartlik Welkom


 

 

 

www.humanitaeres-voelkerrecht.de

 

 

 






Worum es auf www.humanitaeres-voelkerrecht.de geht?



 

 

 

"Si vis pacem, para bellum"? Die Vereinten Nationen wurden gegründet, um - mit den Worten ihrer Charta - „künftige Geschlechter vor der Geißel des Krieges zu bewahren“. Ein Recht der Staaten zum Kriege (ius ad bellum) gibt es in der Gegenwart nicht, das moderne Völkerrecht kennt im Gegenteil eine Verpflichtung zum Frieden (obligatio ad pacem). 

Gleichwohl kommt es immer wieder zu internationalen bewaffneten Konflikten, weshalb das Humanitäre Völkerrecht (ius in bello) nach wie vor von herausragender Bedeutung ist. Das Humanitäre Völkerrecht ist ebenso wenig ausschließlich humanitären Interessen verpflichtet wie sein begrifflicher Vorgänger (Kriegsvölkerrecht) nicht ausschließlich Methoden und Mittel der Kriegsführung im Fokus hatte.

Das Humanitäre Völkerrecht umfasst die Gesamtheit der Rechts­normen, die dem Schutz des Menschen in bewaffneten Konflikten dienen und schließt die Bestimmungen, welche die zulässigen Methoden und Mittel der Kriegsführung begrenzen, mit ein. Neben Regeln, die für alle Arten der Kriegsführung gelten, bestehen besondere Regeln des Land-, Luft- und Seekriegsrechts und des Kulturgüterschutzes. Besondere Regelungen bestehen in Bezug auf neutrale Staaten.

Das Humanitäre Völkerrecht leidet weltweit nicht nur unter seinem geringen Verbreitungsgrad, sondern auch unter grundsätzlichen Fehlvorstellungen über seinen Inhalt und seine Reichweite.